Kirchgemeinde
Der Kirchgemeinderat ist die Exekutive der Kirchgemeinde. Gemäss Gemeindeordnung gehören ihm in Niederbuchsiten 5 Mitglieder an. Die Pfarreiseelsorgerin gehört dem Gemeinderat als beratendes Mitglied an. Zu den Hauptaufgaben des Kirchgemeinderats gehören:
- Vollzug und Verwaltung der Kirchgemeinde
- Beschluss und Wahl aller Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, der Gemeindeordnung oder in anderen Recht setzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind
- Erledigung der Sachaufgaben nach Gemeindegesetz
- Betrieb und Unterhalt der gemeindeeigenen Liegenschaften (Kirche, Pfarrhaus und Forum.)
- Wahl der ständigen Delegierten und Vertreter in die Röm.-Kath. Synode des Kantons Solothurn, und in die Zweckverbände
- Wahl, bzw. Anstellung aller hauptamtlichen und nebenamtlichen beamteten und angestellten Personen (Pfarreileitung, Sekretär/in, Aktuar/in, Finanzverwalter/in, Hauswart Pfarreiheime, Aushilfen etc.)
Was Sie mit Ihren Kirchensteuern alles möglich machen
Die Kirchensteuern ermöglichen in erster Linie das kirchliche Leben der Pfarrei Niederbuchsiten, das von den Menschen in ganz unterschiedlicher Weite genutzt werden kann. Kirchensteuern zu zahlen heisst: unabhängig wie ich selber die Angebote der Pfarrei nutze, ich trage dazu bei, dass „eine Kirche im Dorf“ ist.
Das bedeutet:
- Dass eine Seelsorgerin/ein Seelsorger da ist, die/der die Menschen an den Schnittstellen des Lebens begleitet.
- Dass Kinder und Jugendliche in den Religionsunterricht gehen können.
- Dass pfarreiliche Aktivitäten stattfinden können (Gemeinschaft, Liturgie, Diakonie)
- Dass Vereine und Gruppen in der Pfarrei/im Dorf unterstützt werden.
- Dass Kirche, Forum und Umgebung gepflegt sind, unterhalten werden und genutzt werden können.