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Für Pfarreiangehörige, die nicht selber in den Gottesdienst gehen können, aber dennoch gerne die Kommunion empfangen, gibt es die Möglichkeit der Hauskommunion. Die Hauskommunion wird in der Regel am ersten Freitag im Monat vorbei gebracht.
Ein besonderes Zeichen für Gottes Nähe in schweren Zeiten ist die Krankensalbung. Das Sakrament der Krankensalbung kann unabhängig vom Alter auch mehrmals im Leben empfangen werden: bei Krankheit, nachlassenden Lebenskräften, in schwierigen Lebenssituationen oder vor schweren Operationen. Im März wird die Krankensalbung in einem Gemeindegottesdienst gespendet.
Wünschen Sie für sich oder für eine nahe stehende Person einen Krankenbesuch, die Hauskommunion und/oder die Krankensalbung zu Hause? Melden Sie sich bitte bei Pfarreiseelsorger Thomas Weber.
Die Seelsorge in Alters- und Pflegeheimen wird entweder durch Seelsorgende der jeweiligen Pfarrei oder z.B. durch den Zweckverband Altersheimseelsorge Thal-Gäu organisiert.
In den Solothurner Spitälern gibt es eine ökumenische Spitalseelsorge. Wenn sie einen Besuch wünschen, melden Sie dies dem Pflegepersonal im Spital.
Abschiednehmen und Tod gehören zu den Herausforderungen unseres Lebens. Wünschen Sie seelsorgerische Begleitung wenn jemand im Sterben liegt oder bei einem Todesfall, melden Sie sich bei Pfarreiseelsorger Thomas Weber
Bei einem Todesfall zu Hause lassen Sie einen Arzt kommen (bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen), um den Tod offiziell feststellen zu lassen. Bei einem Todesfall im Spital oder Altersheim werden die nötigen Schritte direkt von der Spitalverwaltung oder Heimleitung eingeleitet.
Damit der Beerdigungstag festgelegt werden kann, nehmen sie mit Pfarreiseelsorger Thomas Weber Kontakt auf. Beerdigungen finden in der Regel dienstags bis freitags um 14.00 Uhr statt.
Der Ablauf und die Gestaltung der Beerdigungsfeier werden persönlich besprochen und vorbereitet.
Für Verstorbene, die in Niederbuchsiten wohnhaft waren, wird „ins End“ geläutet und eine Todesanzeige im Schaukasten der Kirche aufgehängt (diese Todesanzeige wird vom Pfarreisekretariat erstellt).
Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Bestattungsinstitut.
Melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde ist für den Friedhof, die Zuteilung einer Grabstätte und die Beisetzung zuständig.
Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Zivilstandsamt zu melden. Der Inventurbeamte der Gemeinde wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wünschen die Angehörigen für einen Verstorbenen/ eine Verstorbene eine Jahrzeitstiftung oder ein Jahresgedächtnis, wenden Sie sich ans Pfarreisekretariat.